Mitglied werden

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Erziehungsberechtigter

(optional, wenn Mitglied unter 18 Jahre)

Mitgliedschaftsart

Jugendliche Mitglieder sind aktive Mitglieder unter 18 Jahren.

Ordentliche aktive Mitglieder sind alle volljährigen Mitglieder.

Fördermitglieder, das sind Organisationen, Institutionen, Firmen und Einzelpersonen, die den SCC 1980 ideell und finanziell unterstützen.

Hinweis: Die Mitgliedsbeiträge werden halbjährlich zum 01.04. und zum 01.10. des Jahres per Lastschrift durch den Verein eingezogen. Dazu ist das SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen.

SEPA-Lastschriftmandat

Hinweis: Ich ermächtige den Sukower Carneval Club 1980 e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Sukower Carneval Club 1980 e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Veränderungen der Bankverbindung und zur Mitgliedschaft sind dem Sukower Carneval Club 1980 e.V. umgehend schriftlich anzuzeigen. Bei vorgenommenen Rückbuchungen des Mitgliedsbeitrages sind die durch die jeweilige Bank dem Verein auferlegten Rücklastgebühren durch das jeweilige Mitglied zu tragen. Die Kosten werden dem Mitglied in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.

Doppelmitgliedschaft

Es findet eine Subventionierung durch den Sukower Carneval Club 1980 e.V. in Höhe von 50 % des jeweiligen Beitrags statt. Dies gilt für Mitglieder, die Mitglied im SV Sukow e.V. sind (z.Bsp. Fussball, Reiten, Judo, Badminton). Bei einer Kündigung der Mitgliedschaft beim SV Sukow e.V. ist der Sukower Carneval Club 1980 e.V. umgehend in Kenntnis zu setzen. Bei Zuwiderhandlung behält der Sukower Carneval Club 1980 e.V. sich eine Nachberechnung vor.

Datenschutzhinweis

1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen zur Erfüllung der in seiner Satzung aufgeführten Zwecke und Aufgaben (z.B. Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, Geburtsdatum, Lizenzen, Funktionen im Verein).
2. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung und Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (z.B. Datenverkauf) ist nicht statthaft.
3. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder außerdem der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu, soweit dies den satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecken des Vereins entspricht.
4. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zweck der Speicherung, Berichtigung seiner Daten im Falle der Unrichtigkeit und Löschung oder Sperrung seiner Daten.

Zustimmungen und Erklärungen